Die Elternversammlung
Die Eltern der Mitglieder der Wölflingsmeuten, der Jungpfadfindertrupps, der Pfadfindertrupps und ggf. der Bibergruppen bilden die Elternversammlung. Der Stammesvorstand lädt dazu ein und leitet diese gemeinsam mit der Elternvertretung. Die Elternversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitglieder der Stammesleiterrunde sind beratende Mitglieder der Elternversammlung.
Die Elternvertretung
In der Elternversammlung werden zwei Vertreterinnen/Vertreter als Elternvertretung des Stammes gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die Elternvertretung berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen auf der Grundlage der Ordnung des Verbandes, unterstützt sie in der Öffentlichkeit, in der Pfarrgemeinde und bei der Planung und Durchführung von Unternehmungen.